1.) Allgemeine Bestimmungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ausnahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Schlaghecken, Müller & Co. GmbH weist den Käufer vor Vertragsschluss auf die entstehenden Versand- und Logistikkosten hin, soweit diese Kosten vom Kunden zu tragen sind.
2.) Lieferfristen und -termine
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferungen eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigt haben. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen: Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand uns ohne Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Auf schriftlichen Wunsch des Kunden versichern wir in seinem Auftrag und auf seine Rechnung die Lieferung. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Bei Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins kann der Kunde die Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH nach einer Woche schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit der Mahnung kommt der Betrieb in Verzug. Der Kunde kann neben der Lieferung Ersatz von Verzugsschaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH oder dessen Mitarbeitern fordern. Bei Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins ist die Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH berechtigt, binnen angemessener Frist Ersatzgeräte mit vergleichbarer Ausstattung dem Kunden leihweise zur Verfügung zu stellen. Die Gestellung von Ersatzgeräten ist kostenpflichtig, wenn sie auf Verlangen des Kunden ohne Überschreitung eines verbindlichen Termins erfolgt. Soweit über Bereitstellungskosten keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die üblichen Sätze für Geräte-Mietverträge der Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH aufgerundet auf volle Kalenderwochen.
3.) Widerrufs- und Rückgaberecht
Dem Kunden steht nach § 361a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist am Tage des Vertragsschlusses. Ein Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. Rücksendung der Ware an die Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kunden-spezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückübersendung geeignet sind, zur Lieferung von Geräte bezogenen Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Die Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH behält sich, vor keine CPU und RAM-Bausteine zurückzunehmen; sie sind vom Umtausch ausgeschlossen. Das Rückgaberecht wird durch Rücksendung oder persönlicher Überbringung der Sache ausgeübt. Der Artikel muss zur Rückgabe ungeöffnet, Software versiegelt, in der Originalverpackung und unbenutzt sein. Es genügt die rechtzeitige Absendung durch den Kunden. Das Widerrufsrecht des Kunden gemäß § 7 VerbrKrG wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eintreffen in unserem Geschäftssitz. Sendungen an uns sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist oder ein Anspruch des Kunden besteht, für den Transport nicht aufkommen zu müssen, stets freizumachen.
4.) Schadensersatz und Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
5.) Softwarelieferung
Soweit wir Software liefern, dient diese nur zur Nutzung auf dem von uns gelieferten Gerät, jede Überlassung an Dritte oder Benutzung auf weiteren Geräten ist vom Abschluss eines gesonderten Lizenzvertrages abhängig. Verletzt der Kunde diese Bestimmung, haftet er auf vollen Schadensersatz.
6.) Sicherung und Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne eine Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einen sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
7.) Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate auf fabrikneue Geräte. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Die dem Kunden von uns direkt übergebene Ware ist von ihm innerhalb von 2 Wochen auf offenkundige Mängel zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rüge derartiger Mängel verspätet. Bei Übergabe der Ware in unseren Geschäftsräumen an den Kunden ist die Ware von dem Kunden auf offenkundige Mängel, d. h., äußerlich erkennbare Schäden, zu untersuchen. Liegt bei einem Versendungskauf ein Transportschaden vor, ist der Schaden dem Transportunternehmen zu melden, wenn die Gefahr besteht, dass die Ware dort beschädigt worden ist. Das Transportunternehmen veranlasst dann eine Besichtigung des Schadens. Mängelanzeigen während der Gewährleistungszeit an den gekauften Gegenständen, die keine Transportschäden sind, bitten wir auf dem der Ware beigefügten Service-Begleitschein vorzunehmen, um anhand der dort angekreuzten Fehlermöglichkeiten eine sachgerechte Diagnose vornehmen zu können. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die Vorlage der Rechnung oder einer Kopie hiervon als Nachweis über den Erwerb bei uns unerlässlich. Für Kaufleute gilt § 377 ff HGB. Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind.
Mängel oder Fehler der gelieferten Waren werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn wir zweimal vergeblich versucht haben, dem Kunden ein einwandfreies Produkt zu liefern. Diese Vereinbarung gilt nicht, sondern es gilt die gesetzliche Regelung, wenn dem Produkt Eigenschaften fehlen, die von uns ausdrücklich über die normale Produktanpreisung hinaus zugesichert wurden. Diese Regelung gilt auch nicht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dem Kunden ein zweiter Versuch, ihm ein mangelfreies Produkt zur Verfügung zu stellen, nicht zumutbar ist.
Verbindliche Auskünfte, ob eine Ware zu einem vom Kunden beabsichtigten Zweck einsetzbar ist, bedürfen des Abschlusses eines schriftlich abzuschließenden Beratungsvertrages gegen besonderes Entgelt. Als Hardware-Lieferant bieten wir keine Beratung dafür an, welche Software auf den von uns vertriebenen Produkten einsetzbar ist, es sei denn, es handelt sich um von uns vertriebene Software. Wünscht ein Kunde Auskunft über den Einsatz seiner Software, ist diese vor Abschluss des Kaufvertrages uns zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen. Derartige Auskünfte sind kostenpflichtig. Der Kunde muss damit rechnen, dass verschiedene von uns gelieferte Waren nicht miteinander kompatibel sind, es sei denn, der Käufer hat mehrere Produkte für uns erkennbar eingekauft, um diese kombiniert zu nutzen. Wünscht ein Kunde die Klärung, ob von Ihm gekaufte Ware mit bestimmten fremden Zusatzgeräten oder mit bestimmten fremden Programmen einsatzfähig ist, kann diese Auskunft nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Beratungsvertrages abgegeben werden. Eingriffe des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten während der Gewährleistungs- und Garantiezeit in von uns gelieferte Waren sind vom Kunden unaufgefordert bei der Geltendmachung der Ansprüche für uns nachvollziehbar darzulegen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ruht unsere Gewährleistungs- oder Garantiepflicht, wenn die Pflichtverletzung des Kunden dazu führt, dass die uns obliegenden Pflichten nur unter erheblich erschwerten Bedingungen erfüllbar sind. Jeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm benutzten Programme und Daten jeden Benutzungstag vollständig gesichert werden. Bei Gewährleistungsansprüchen hat uns der Kunde die Ware in unseren Geschäftsräumen zur Überprüfung zu Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der Transportkosten bei Nachbesserungsarbeiten trägt der Kunde die Transportkosten im Rahmen von § 476 a BGB. Setzt uns der Kunde eine Frist zur Erledigung von Nachbesserungsarbeiten, muss diese Frist mindestens zwei Wochen betragen, es sei denn, es handelt sich um einen unterdurchschnittlich einfach gelagerten Fall. Die Frist wird ab dem Zugang einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Ware in unseren Geschäftsräumen berechnet. Zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten ist, so wie für den Kunden zumutbar, die beanstandete Ware uns ohne Daten oder Software, die von uns nicht erworben wurde, und ohne sonstige von uns nicht erworbene Zusatzgeräte mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung zu Verfügung zu stellen. Vorstehende Bedingungen gelten auch sinngemäß für Garantie- und Serviceleistungen außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit. Die Abwicklung von nicht oder unzureichend beschriebenen Garantieansprüchen oder von unberechtigten Garantieansprüchen erfolgt zu den üblichen von uns hierfür berechneten Kostenpauschalen. Soweit nicht anders angegeben, ist auf die genannten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen. Der Kaufpreis und die Lieferkosten sind kostenfrei bei Erhalt der Lieferung zu bezahlen. Dieses gilt auch für Teillieferungen. Im Falle des Zahlungsverzugs sind Zinsen von 1% monatlich zu zahlen, die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Haftung der Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH wird unabhängig vom Rechtsgrund für den Gesamtbetrag der Wartungsgebühren (einschließlich der prozentualen Zuschläge) für ein Vertragsjahr nach den bei Eintritt des Ereignisses gültigen Sätzen beschränkt. Maßgeblich sind die für die gesamte Computeranlage gültigen Gebühren und Zuschläge, unabhängig davon, welches konkrete Gerät oder Element der Anlage beschädigt wird oder den Schaden auslöst. Die Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebener Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden. Eine Haftung für die Vernichtung oder Verfälschung aufgezeichneter Daten setzt in jedem Fall voraus, dass der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Datenmaterial rekonstruiert werden können. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
8.) Zahlungsfristen und -termine, Verrechnung
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Käufer gerät gem. § 284 Abs. 3 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei Schuldver-hältnissen, die wiederkehrende Geldleistungen zum Gegenstand haben, bleibt § 284 Abs. 2 BGB unberührt. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank gem. § 288 Abs. 1 BGB als Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegensprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
9.) Software und Literatur
Bei der Lieferung von Software gelten über diese Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, das heißt, er darf sie nicht zur Nutzung durch Dritte vervielfältigen oder sie Dritten zur Nutzung überlassen.
10.) Schriftform
Änderungen und Ergänzungen der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Einbeziehung in den Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bindet die Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH nur nach schriftlicher Bestätigung oder Bestätigung per eMail.
11.) Datenschutz, Anwendbares Recht, Gerichtstand, salvatorische Klausel
Die Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert Schriftform. Die Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertrags-unterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, wenn dies der Auftragsabwicklung dient und durch den Kunden schriftliche genehmigt wurde.
Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH beachtet. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Limburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
12.) Kosten für Überprüfung
Fehlersuche ist Arbeitszeit. Daher stellen wir den entstandenen und zu belegenden Aufwand in Rechnung, wenn der Reparaturauftrag nicht ausgeführt werden kann, weil
1. der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden konnte,
2. ein erforderliches Ersatzteil nicht mehr erhältlich ist,
3. der Kunde den vereinbarten Termin durch sein Verschulden versäumt,
4. der Auftrag während der Durchführungen zurückgezogen wurde,
5. aufgrund Fremdeingriffs eine Reparatur nicht durchführbar ist.
Offensichtliche Mängel der Leistungen der Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme der Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH schriftlich anzeigen, ansonsten ist diese von der Mängelhaftung befreit.
Adresse:
Firma Schlaghecken, Müller & Co. GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
Herr Franz Walter Schlaghecken,
Herr Manfred Müller
Auf dem Aurain 1
65549 Limburg
Tel.: 0 64 31 / 580 580
Fax.: 0 64 31 / 580 590